AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen GLOBAL Trendworks

06.07.2007

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ABG genannt) gelten für alle an GLOBAL Trendworks erteilten Aufträge. GLOBAL Trendworks stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service sowie Marketing Leistungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Abweichende ABG der Auftraggeber, die GLOBAL Trendworks nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich. Schweigen auf entsprechende ABG gilt nicht als Zustimmung.
GLOBAL Trendworks ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen.

2. Auftragserteilung

Die Aufträge werden im Grundsatz schriftlich bestätigt und kommen durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der  GLOBAL Trendworks zustande. Unklarheiten bei mündlicher Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, so gilt die mündliche Auftragserteilung als verbindlich, insbesondere dann, wenn Marktanalysen, Konzepte oder Entwürfe ein Bestandteil der Auftragserteilung darstellen. Personen, die im Namen und/oder für Rechnung des Auftraggebers Aufträge an GLOBAL Trendworks erteilen, haften neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.

3.Vertragsbeginn und -ende

 Mit dem Tag der Auftragserteilung entsteht zwischen dem Kunden und GLOBAL Trendworks das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.

4. Rechte Dritter

Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass an dem der  GLOBAL Trendworks überlassenen Materialien keine Rechte Dritter bestehen, wie z.B. Eigentums-, Pfand-, Urheber-, Patent- und/oder andere Nutzungsrechte. Anderenfalls wird er insofern GLOBAL Trendworks von allen Ansprüchen Dritter freihalten.

5. Urheberrecht

Der  GLOBAL Trendworks stehen alle Urheber- und Miturheberrechte an den erstellten Konzepten, Analysen, Berechnungen, Darstellungen usw. zu.
Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags von der  GLOBAL Trendworks gefertigten Konzepte, Analysen, Berechnungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine Weitergabe und/oder Veröffentlichung sind nur im vollen Wortlaut und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der  GLOBAL Trendworks möglich.

6. Preise

Falls nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Listenpreise, die GLOBAL Trendworks auf Anfrage zusendet. Leistungen, die über die beauftragten Arbeiten hinausgehen, z. B. Erweiterungen und Umbauten an dem an GLOBAL Trendworks übergebenen Material, werden nach Aufwand gesondert berechnet.

7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

 GLOBAL Trendworks ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Rechnungen von  GLOBAL Trendworks können nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich beanstandet werden. Berechtigte Beanstandungen werden auch nach Zahlung der Rechnungssumme anerkannt und ausgeglichen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann GLOBAL Trendworks nach ihrer Wahl entweder den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Ist der Aufraggeber kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), verbleibt ihm, im letzten Fall der Nachweis, dass kein Verzugsschaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist.

8. Aufrechnung, Leistungsverweigerung- und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen der  GLOBAL Trendworks nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, steht ihm kein Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn die Gegenansprüche des Auftraggeber, auf die sich das Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht stützt, sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag nach Auftragserteilung zurück, ohne dass er hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, erhält  GLOBAL Trendworks die bis dahin angefallenen Kosten gemäß Stunden-/ oder Tagessatz der Preisliste erstattet. Dem Auftraggeber bleibt es ungenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

9. Lieferung

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Serverausfall und Stromausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
GLOBAL Trendworks ist zu Teilleistungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug oder bei von  GLOBAL Trendworks zu vertretender Unmöglichkeit sind, sofern GLOBAL Trendworks , ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf die Höhe des Preises begrenzt, den der Auftraggeber bei gehöriger Auftragserfüllung an GLOBAL Trendworks hätte zahlen müssen, höchstens jedoch auf 1000,00 € es sei denn, der Auftraggeber hat GLOBAL Trendworks bei Auftragserteilung schriftlich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen .
Ist dagegen der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB greift die Haftungsbegrenzung nur dann nicht ein, wenn GLOBAL Trendworks , ihren Gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden Angestellten Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit der Abgabe der vereinbarten Leistungen, mündlich sowie schriftlich, wird GLOBAL Trendworks von ihrer Leistungsverpflichtung frei.

10. Gewährleistung  

Macht der Auftraggeber nach Auftragserteilung keine konkreten Angaben über den Umfang der durchzuführenden Arbeiten, führt GLOBAL Trendworks den Auftrag nach billigem Ermessen und nach dem jeweiligen Stand von vorgeschlagenen Konzepten sowie Inhalten, Technik und Absprachen durch.
Nach Abschluss eines Auftrages stellt GLOBAL Trendworks dem Auftraggeber die Ergebnisse des Auftrages in der vereinbarten Form zur Verfügung. Meldet der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugänge zu den programmierten Systemen bzw. Daten keine Mängelrüge an, gelten die bereitgestellten Internetsysteme bzw. Daten als angenommen und freigegeben.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB; gelten die Rügefristen gemäß der § 377, 378 HGB.
Bei berechtigtem Rügen kann GLOBAL Trendworks nach ihrer Wahl eine teilweise oder vollständige Nachbearbeitung vornehmen. Schlägt die Nachbearbeitung fehl oder ist sie mit einem für GLOBAL Trendworks zumutbaren wirtschaftlichen Aufwand nicht zu erreichen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder die Vergütung herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen.
Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, oder wenn der Auftraggeber durch einen von GLOBAL Trendworks, von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mangel einen Schaden erlitten hat. Ist der Auftraggeber Kaufmann im sinne der HGB, tritt die Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Mangel von sonstigen Erfüllungshilfen der  GLOBAL Trendworks vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, und bei mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden vollständig ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet GLOBAL Trendworks nicht. Haftet GLOBAL Trendworks für Mangelfolgeschäden, so verjähren diese Ansprüche nach 6 Monaten nach der Abnahme der vereinbarten Leistungen.

11. Haftung

Für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer unerlaubten Handlung, eines Verschuldens bei Vertragsschluss oder einer sonstigen Verletzung vertraglicher Pflichten bzw. Nebenpflichten entstehen, haftet GLOBAL Trendworks nur auf Geldersatz und nur dann, wenn die GLOBAL Trendworks, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Das gilt insbesondere für Verluste, Zerstörung oder Beschädigung infolge Einbruchdiebstahls, Feuers, Wassereinbruchs usw..
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, tritt die Haftung nur bei einer Vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Verletzungshandlung der GLOBAL Trendworks, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten ein. Ferner ist die Haftung bei vorsätzlichen oder groben fahrlässigen, Verletzungshandlung sonstiger Erfüllungs- und Verrichtungshilfen auf den einfachen Netto- Rechnungswert begrenzt und bei mittelbar verursachten Schäden vollständig ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet GLOBAL Trendworks nicht. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung verjähren in drei Jahren nach der Entstehung des Anspruchs. Die Regelung der Ziffer 10 Absatz 7 bleibt hiervon unberührt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von GLOBAL Trendworks.